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Immobilienbewertung bei Scheidung & Vermögensteilung

Neutrales Verkehrswertgutachten bei Scheidung – objektive Grundlage für den Zugewinnausgleich und eine faire Vermögensteilung.

  • Gerichtstauglich

  • Neutral & unabhängig

  • Zugewinnausgleich

Bei einer Scheidung ist die gemeinsame Immobilie häufig der größte Vermögenswert. Um den Zugewinnausgleich fair zu berechnen, brauchen beide Parteien eine verlässliche Wertgrundlage. Ein unabhängiges Verkehrswertgutachten verhindert Streit und schafft Klarheit – auch wenn es vor Gericht geht.

Wann brauchen Sie ein Gutachten bei Scheidung?

Im Rahmen einer Scheidung spielt der Immobilienwert in mehreren Konstellationen eine zentrale Rolle:

  • Zugewinnausgleich: Das Familienrecht sieht vor, dass der während der Ehe erwirtschaftete Zugewinn hälftig geteilt wird. Der aktuelle Verkehrswert der Immobilie ist dafür die entscheidende Grundlage.
  • Übernahme durch einen Partner: Wenn ein Ehepartner die Immobilie behalten möchte, muss der andere ausgezahlt werden. Die Höhe der Ausgleichszahlung richtet sich nach dem Verkehrswert abzüglich bestehender Belastungen – etwa eines Nießbrauchs oder Wohnrechts.
  • Verkauf der Immobilie: Auch beim gemeinsamen Verkauf hilft ein Gutachten, den marktgerechten Preis zu bestimmen und Einbußen durch einen zu niedrigen Angebotspreis zu vermeiden.
  • Gerichtliche Auseinandersetzung: Wenn sich die Ehepartner nicht einigen können, ordnet das Familiengericht häufig ein Gutachten an. Ein bereits vorliegendes Privatgutachten kann den Prozess beschleunigen.

Was enthält das Gutachten?

Ich erstelle ein vollständiges Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB, das von Familiengerichten als belastbare Entscheidungsgrundlage anerkannt wird. Das Gutachten umfasst:

  • Detaillierte Objektbeschreibung und Zustandserfassung
  • Marktanalyse unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten
  • Ermittlung des Verkehrswerts nach dem geeigneten Wertermittlungsverfahren
  • Berücksichtigung bestehender Belastungen, Rechte und Einschränkungen
  • Nachvollziehbare Dokumentation, die für Gericht und Anwälte verwendbar ist

Als unabhängige Sachverständige bin ich keiner Partei verpflichtet. Das Gutachten wird neutral und objektiv erstellt.

So läuft die Bewertung ab

In einem ersten Gespräch erfasse ich die Rahmenbedingungen: Eigentumsverhältnisse, bestehende Belastungen und den Stand des Scheidungsverfahrens. Es folgt ein Ortstermin zur Besichtigung der Immobilie. Nach Auswertung aller Unterlagen erhalten Sie das fertige Gutachten, das Sie direkt an Ihren Anwalt oder das Gericht weiterleiten können.

Häufige Fragen zur Scheidung

Können beide Ehepartner dasselbe Gutachten nutzen?

Ja. Da ich als unabhängige Sachverständige den Verkehrswert neutral ermittle, ist das Gutachten für beide Seiten gleichermaßen verwendbar. Das spart Kosten und beschleunigt das Verfahren.

Wird das Gutachten vom Familiengericht anerkannt?

Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB wird von Familiengerichten als qualifizierte Grundlage akzeptiert. In streitigen Verfahren kann das Gericht zusätzlich einen eigenen Gutachter bestellen – ein vorliegendes Privatgutachten dient dann als wichtige Vergleichsbasis.

Welcher Stichtag ist bei Scheidung relevant?

Für den Zugewinnausgleich ist der Stichtag in der Regel die Zustellung des Scheidungsantrags. Der Verkehrswert wird auf diesen Stichtag bezogen ermittelt.

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