Immobilienbewertung für Finanzamt & Steuern
Verkehrswertgutachten zur Vorlage beim Finanzamt – zum nachvollziehbaren Nachweis des tatsächlichen Marktwerts Ihrer Immobilie.
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Zur Vorlage beim Finanzamt geeignet
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Nach § 198 BewG
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Verkehrswertgutachten für steuerliche Anlässe
Das Finanzamt bewertet Immobilien nach den Vorgaben des Bewertungsgesetzes (BewG). In bestimmten Fällen kann der festgestellte Grundbesitzwert vom tatsächlichen Verkehrswert abweichen. Ein Verkehrswertgutachten kann dabei helfen, den tatsächlichen gemeinen Wert der Immobilie nachzuweisen.
Wann lohnt sich ein Gutachten für das Finanzamt?
Ein Gutachten zur Vorlage beim Finanzamt ist in mehreren Situationen relevant:
- Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer: Das Finanzamt ermittelt den Grundbesitzwert nach dem Bewertungsgesetz (BewG). Dieser Wert kann vom tatsächlichen Marktwert abweichen – insbesondere bei älteren Immobilien, ungünstigen Grundrissen oder Instandhaltungsrückständen. Nach § 198 BewG haben Sie das Recht, den niedrigeren gemeinen Wert durch ein Gutachten nachzuweisen.
- Grundsteuerwert: Auch der neue Grundsteuerwert kann durch ein Gutachten angefochten werden, wenn er den tatsächlichen Verkehrswert übersteigt.
- Kaufpreisaufteilung: Die Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Gebäude hat direkte Auswirkungen auf die steuerliche Abschreibung. Eine sachverständige Aufteilung kann steuerlich vorteilhafter sein als die pauschale Berechnung des Finanzamts. Bei vermieteten Bestandsimmobilien lohnt sich zusätzlich ein Restnutzungsdauer-Gutachten zur Erhöhung der AfA.
Was enthält das Gutachten?
Das Gutachten entspricht den Anforderungen der Finanzverwaltung und wird als qualifizierter Nachweis anerkannt. Es umfasst:
- Vollständige Wertermittlung nach § 194 BauGB und ImmoWertV
- Anwendung der normierten Bewertungsverfahren
- Berücksichtigung aller wertmindernden Umstände (Zustand, Mängel, besondere Rechte, Belastungen)
- Nachvollziehbare Herleitung, die den Anforderungen des BFH an ein Sachverständigengutachten entspricht
- Stichtagsbezogene Bewertung
So läuft die Bewertung ab
Nach einem Erstgespräch, in dem wir den konkreten Anlass der Bewertung klären, besichtige ich die Immobilie und werte alle relevanten Unterlagen aus. Das fertige Gutachten können Sie direkt beim Finanzamt einreichen – entweder zusammen mit der Steuererklärung oder im Rahmen eines Einspruchsverfahrens.
Häufige Fragen zu Finanzamt & Steuern
Wann kann sich ein Gutachten für das Finanzamt lohnen?
Ob ein Gutachten sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab – insbesondere davon, wie stark der vom Finanzamt ermittelte Wert vom tatsächlichen Verkehrswert abweichen kann. Eine pauschale Ersparnis lässt sich vorab nicht zusagen; das Gutachten weist den tatsächlichen gemeinen Wert nachvollziehbar nach.
Kann ich auch nach Erhalt des Steuerbescheids noch ein Gutachten einreichen?
Ja, innerhalb der Einspruchsfrist (in der Regel ein Monat nach Zustellung des Bescheids). Besser ist es, das Gutachten bereits mit der Steuererklärung vorzulegen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Welche Anforderungen stellt das Finanzamt an das Gutachten?
Das Finanzamt akzeptiert ein Verkehrswertgutachten, das von einem qualifizierten Sachverständigen erstellt wurde und den Anforderungen der ImmoWertV entspricht. Als nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige erfülle ich diese Voraussetzungen.
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