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Immobilienbewertung bei Erbschaft & Schenkung

Verkehrswertgutachten bei Erbschaft und Schenkung – für eine faire Vermögensteilung und optimale steuerliche Bewertung Ihrer Immobilie.

  • Gerichtstauglich

  • Finanzamt-konform

  • Erbengemeinschaft

Wenn eine Immobilie vererbt oder verschenkt wird, steht schnell eine zentrale Frage im Raum: Was ist sie tatsächlich wert? Die Antwort hat direkte Auswirkungen auf die Erbschaftsteuer, die Aufteilung innerhalb einer Erbengemeinschaft und mögliche Pflichtteilsansprüche. Ein unabhängiges Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB schafft hier die nötige Klarheit.

Wann brauchen Sie ein Gutachten bei Erbschaft oder Schenkung?

Ein Verkehrswertgutachten ist in mehreren Situationen sinnvoll oder sogar notwendig:

  • Erbengemeinschaft: Wenn mehrere Erben eine Immobilie aufteilen müssen, braucht es eine objektive Wertbasis. Ohne Gutachten entstehen häufig Konflikte, weil jeder den Wert anders einschätzt. Bei Grundstücksteilung kann das Gutachten zusätzlich klären, wie sich Teilflächen unterscheiden.
  • Erbschaftsteuer: Das Finanzamt ermittelt den Immobilienwert nach einem pauschalen Verfahren, das vom tatsächlichen Marktwert abweichen kann. Nach § 198 BewG können Sie mit einem Gutachten den tatsächlichen Verkehrswert nachvollziehbar nachweisen.
  • Schenkung zu Lebzeiten: Auch bei Schenkungen ist der Verkehrswert maßgeblich für die Schenkungsteuer. Zusätzlich spielt er eine Rolle bei der Berechnung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen.
  • Erbauseinandersetzung: Wenn ein Erbe die Immobilie übernehmen und die anderen auszahlen möchte, brauchen alle Beteiligten eine belastbare Wertgrundlage.

Was enthält das Gutachten?

Ich erstelle ein vollständiges Verkehrswertgutachten gemäß den gesetzlichen Vorgaben (BauGB, ImmoWertV). Das Gutachten umfasst unter anderem:

  • Beschreibung des Grundstücks und der baulichen Anlagen
  • Analyse des lokalen Immobilienmarkts
  • Wertermittlung nach dem geeigneten Verfahren (Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren)
  • Berücksichtigung wertbeeinflussender Faktoren wie Zustand, Lage und besondere Rechte (z. B. Nießbrauch oder Wohnrecht)
  • Dokumentation und Begründung, die sowohl vom Finanzamt als auch von Gerichten anerkannt wird

So läuft die Bewertung ab

Nach einem ersten Gespräch, in dem wir Ihren konkreten Anlass und die Rahmenbedingungen klären, vereinbare ich einen Ortstermin zur Besichtigung der Immobilie. Im Anschluss werte ich alle relevanten Unterlagen aus und erstelle das Gutachten. Sie erhalten ein nachvollziehbar aufgebautes Dokument, das Sie direkt beim Finanzamt, Gericht oder gegenüber den Miterben vorlegen können.

Häufige Fragen zu Erbschaft & Schenkung

Wie hilft ein Gutachten gegenüber dem Finanzamt?

Das Finanzamt verwendet ein pauschales Bewertungsverfahren. Weicht der so ermittelte Wert vom tatsächlichen Verkehrswert ab, können Sie mit einem Sachverständigengutachten nach § 198 BewG den niedrigeren gemeinen Wert nachweisen; das Finanzamt muss diesen dann berücksichtigen. Ob und in welchem Umfang sich das auswirkt, hängt vom Einzelfall ab.

Wann sollte ich das Gutachten beauftragen?

Möglichst frühzeitig. Wenn Sie den Steuerbescheid bereits erhalten haben, können Sie innerhalb der Einspruchsfrist ein Gutachten nachreichen. Besser ist es, das Gutachten direkt mit der Erbschaftsteuererklärung einzureichen, um Nachfragen und Verzögerungen zu vermeiden.

Reicht ein Kurzgutachten für das Finanzamt?

Nein. Das Finanzamt akzeptiert nur ein vollständiges Verkehrswertgutachten, das den Anforderungen der ImmoWertV entspricht. Ein Kompaktwertgutachten eignet sich für eine interne Orientierung, wird vom Finanzamt aber nicht als Nachweis anerkannt.

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