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Immobilienbewertung bei Baulasten

Wertermittlung von Immobilien mit Baulasten – Bewertung des Werteinflusses von Abstandsflächenbaulasten, Stellplatzbaulasten und weiteren Belastungen.

  • Baulastenverzeichnis

  • Werteinfluss

Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die ein Grundstückseigentümer gegenüber der Baubehörde eingeht. Sie werden im Baulastenverzeichnis der zuständigen Bauaufsichtsbehörde geführt – nicht im Grundbuch. Das macht sie besonders tückisch: Wer beim Immobilienkauf nur ins Grundbuch schaut, übersieht möglicherweise Einschränkungen, die den Wert und die Bebaubarkeit des Grundstücks erheblich beeinflussen.

Typische Baulasten sind Abstandsflächenbaulasten (Teile des Grundstücks dürfen nicht bebaut werden), Stellplatzbaulasten (Flächen müssen für Stellplätze freigehalten werden), Zufahrtsbaulasten und Vereinigungsbaulasten. Jede dieser Belastungen schränkt die Nutzungsmöglichkeiten ein – und kann den Verkehrswert mindern.

Wann ist ein Gutachten erforderlich?

  • Immobilienkauf: Vor dem Kauf sollte der Werteinfluss bestehender Baulasten bekannt sein. Ein Gutachten schützt vor unangenehmen Überraschungen.
  • Grundstücksverkauf: Verkäufer können mit einer sachverständigen Bewertung transparent machen, wie sich die Baulast auf den Wert beim Verkauf auswirkt.
  • Bauvorhaben: Wer ein Grundstück bebauen, aufteilen oder erweitern möchte, muss wissen, ob Baulasten die geplante Bebauung einschränken.
  • Erbauseinandersetzung: Auch bei der Nachlassbewertung müssen Baulasten berücksichtigt werden, da sie den tatsächlichen Wert beeinflussen.

Was umfasst die Bewertung?

Die Bewertung prüft Art und Umfang der eingetragenen Baulasten, ihre Auswirkung auf die bauliche Ausnutzbarkeit des Grundstücks und den daraus resultierenden Werteinfluss. Dazu wird das Baulastenverzeichnis eingesehen und die konkrete Einschränkung im Verhältnis zur planungsrechtlich zulässigen Bebauung analysiert.

Wie stark mindern Baulasten den Immobilienwert?

Das hängt von der Art der Baulast ab. Eine Abstandsflächenbaulast, die nur einen schmalen Streifen am Grundstücksrand betrifft, hat geringen Einfluss. Eine Baulast, die einen erheblichen Teil der Grundstücksfläche von der Bebauung ausschließt, kann den Wert dagegen deutlich mindern – besonders bei kleineren Grundstücken.

Warum stehen Baulasten nicht im Grundbuch?

Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen gegenüber der Baubehörde, keine privatrechtlichen Belastungen. Deshalb werden sie im Baulastenverzeichnis und nicht im Grundbuch geführt. Eine Ausnahme bildet Bayern: Dort gibt es kein Baulastenverzeichnis – vergleichbare Regelungen werden über Grunddienstbarkeiten im Grundbuch gesichert.

Kann eine Baulast gelöscht werden?

Eine Löschung ist nur möglich, wenn die Baubehörde auf die Baulast verzichtet. Das geschieht in der Regel nur, wenn die Baulast ihren Zweck verloren hat – etwa weil das begünstigte Gebäude abgerissen wurde. Im Gutachten wird der aktuelle Bestand bewertet; eine mögliche Löschung fließt nicht in die Wertermittlung ein, kann aber als Hinweis aufgenommen werden.

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