Was ich für Sie bewerte.
Verkehrswertgutachten für sechzehn typische Anlässe. Vom Erbschaftsfall über die Scheidung bis zu Belastungen wie Nießbrauch oder Wohnrecht.
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Gerichtstauglich: Gutachten nach § 194 BauGB, anerkannt bei Finanzamt, Behörden und Gerichten.
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Zertifiziert: DIN EN ISO/IEC 17024 über eine DAkkS-akkreditierte Stelle.
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Persönlich: Jedes Gutachten erstelle ich selbst, vom Erstkontakt bis zur Übergabe.
Wertermittlung nach Anlass
Die zehn Anlässe, für die ich am häufigsten beauftragt werde. Wenn Ihrer nicht dabei ist, melden Sie sich trotzdem – wahrscheinlich passt es trotzdem.
Erbschaft & Schenkung
Verkehrswertgutachten bei Erbschaft und Schenkung – für eine faire Vermögensteilung und optimale steuerliche Bewertung Ihrer Immobilie.
Mehr erfahrenScheidung
Neutrales Verkehrswertgutachten bei Scheidung – objektive Grundlage für den Zugewinnausgleich und eine faire Vermögensteilung.
Mehr erfahrenImmobilien-Kauf
Verkehrswertgutachten vor dem Immobilienkauf – damit Sie wissen, ob der Kaufpreis angemessen ist und keine versteckten Risiken übersehen.
Mehr erfahrenImmobilien-Verkauf
Verkehrswertgutachten für den Immobilienverkauf – fundierte Preisfindung und starke Verhandlungsposition gegenüber Käufern.
Mehr erfahrenFinanzamt & Steuern
Verkehrswertgutachten zur Vorlage beim Finanzamt – zum nachvollziehbaren Nachweis des tatsächlichen Marktwerts Ihrer Immobilie.
Mehr erfahrenBeleihung & Finanzierung
Verkehrswertgutachten für die Immobilienfinanzierung – belastbare Wertermittlung als Grundlage für Ihre Kreditentscheidung.
Mehr erfahrenRestnutzungsdauer (AfA)
Gutachten zur Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie – für eine höhere Abschreibung (AfA) bei vermieteten Objekten.
Mehr erfahrenVersicherungswert
Ermittlung des Versicherungswerts Ihrer Immobilie – für eine korrekte Gebäudeversicherung ohne Über- oder Unterversicherung.
Mehr erfahrenBetreuungsgericht
Verkehrswertgutachten zur Vorlage beim Betreuungsgericht – wenn Immobilien betreuter Personen verkauft oder belastet werden sollen.
Mehr erfahrenGrundstücksteilung
Wertermittlung bei Grundstücksteilung – für eine faire Aufteilung und korrekte Bewertung der Einzelflächen.
Mehr erfahrenWenn die Immobilie nicht frei ist.
Wohnrecht, Nießbrauch, ein Erbbaurecht oder Denkmalschutz: Viele Immobilien sind durch Rechte Dritter belastet. Diese Belastungen drücken den Verkehrswert. Manchmal um wenige Prozent, manchmal um mehr als ein Drittel.
Ich bewerte sie sauber und nachvollziehbar, sodass das Gutachten vor Finanzamt, Gericht und Erbengemeinschaft Bestand hat.
Nießbrauch
Wertermittlung von Immobilien mit Nießbrauchrecht – für Schenkung, Erbschaft, Steuer und Verkauf.
Mehr erfahrenWohnrecht
Wertermittlung von Immobilien mit Wohnrecht – für Schenkung, Erbschaft und Verkauf mit eingetragenem Wohnungsrecht.
Mehr erfahrenErbbaurecht
Wertermittlung von Immobilien mit Erbbaurecht – Bewertung von Erbbaurecht und Erbbauzins für Kauf, Verkauf und Verlängerung.
Mehr erfahrenGrunddienstbarkeiten
Wertermittlung von Immobilien mit Grunddienstbarkeiten – Bewertung von Wegerechten, Leitungsrechten und sonstigen Belastungen.
Mehr erfahrenDenkmalschutz
Wertermittlung denkmalgeschützter Immobilien – Bewertung unter Berücksichtigung von Auflagen, Sanierungskosten und steuerlichen Vorteilen.
Mehr erfahrenBaulasten
Wertermittlung von Immobilien mit Baulasten – Bewertung des Werteinflusses von Abstandsflächenbaulasten, Stellplatzbaulasten und weiteren Belastungen.
Mehr erfahrenSo arbeiten wir zusammen.
Vom ersten Anruf bis zum fertigen Gutachten vergehen meist zwei bis vier Wochen.
Sie melden sich
Kurz am Telefon oder per Mail. Ich frage nach Anlass, Objekt und Zeitrahmen.
Vor-Ort-Termin
Ich besichtige die Immobilie persönlich und nehme alle wertbildenden Merkmale auf.
Ich schreibe
Recherche, Marktanalyse, Bewertung. Im Schnitt 30–60 Seiten, vollständig nach § 194 BauGB.
Wir besprechen
Ich erkläre Ihnen das Ergebnis im persönlichen Gespräch. Sie verstehen jeden Aspekt.
Sie wissen noch nicht genau,
was Sie brauchen?
Rufen Sie mich an oder schreiben Sie kurz, worum es geht. Meistens reichen fünfzehn Minuten am Telefon, um Klarheit zu schaffen. Und falls ein Gutachten gar nicht der richtige Weg ist, sage ich Ihnen das offen.
Vanessa Mais, Sachverständige aus Troisdorf