Häufige Fragen zur Immobilienbewertung
Antworten zu Kosten, Ablauf, Unterlagen und Gutachtenarten. Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, klären wir sie persönlich.
01 Was kostet ein Immobiliengutachten?
Die Kosten hängen vom Umfang und der Art des Gutachtens ab. Ein Kurzgutachten ist günstiger als ein vollständiges Verkehrswertgutachten. Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot nach einer kurzen Erstberatung.
02 Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?
In der Regel erhalten Sie das fertige Gutachten innerhalb von 2–6 Wochen nach der Besichtigung. Bei dringendem Bedarf sind auch kürzere Bearbeitungszeiten möglich.
03 Was ist der Unterschied zwischen Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten?
Ein Kurzgutachten gibt eine fundierte Werteinschätzung und eignet sich für private Zwecke wie Kauf oder Verkauf. Ein Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB ist gerichtstauglich und wird für Erbschaft, Scheidung oder Vorlage beim Finanzamt benötigt.
04 Ist das Gutachten gerichtstauglich?
Ja, meine Verkehrswertgutachten werden nach §194 BauGB erstellt und sind bei Gerichten und Finanzämtern anerkannt.
05 Welche Unterlagen benötigen Sie von mir?
Grundbuchauszug, Flurkarte, Wohn- und Nutzflächenberechnung, Baupläne und ggf. Mietverträge. Eine vollständige Checkliste erhalten Sie nach der Erstberatung.
06 Wie hilft ein Gutachten bei der Erbschaftsteuer?
Das Finanzamt ermittelt den Immobilienwert nach einem pauschalen Verfahren. Weicht dieser Wert vom tatsächlichen Verkehrswert ab, können Sie mit einem Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG den niedrigeren gemeinen Wert nachweisen, den das Finanzamt dann berücksichtigt.
07 In welchem Gebiet sind Sie tätig?
Mein Büro ist in Troisdorf. Ich bin in der gesamten Region Rhein-Sieg, Köln, Bonn und Umgebung tätig – also in einem Umkreis von ca. 25 km.
08 Bieten Sie eine kostenlose Erstberatung an?
Ja, die erste Beratung ist kostenlos und unverbindlich. Wir besprechen Ihren Bewertungsanlass und ich gebe Ihnen eine erste Einschätzung zum Umfang und den Kosten.
09 Bewerten Sie auch Gewerbeimmobilien?
Bitte kontaktieren Sie mich direkt, damit wir Ihren konkreten Bedarf besprechen können.
10 Was ist ein Restnutzungsdauer-Gutachten (AfA)?
Mit einem Restnutzungsdauer-Gutachten können Sie nachweisen, dass Ihre vermietete Immobilie eine kürzere Restnutzungsdauer hat als die pauschale Annahme. Das ermöglicht eine höhere jährliche Abschreibung (AfA).